Wenn Ihr Führerschein nicht in Deutschland oder einem anderen EU-Land ausgestellt wurde, müssen Sie ihn spätestens sechs Monate nach Ihrer ersten polizeilichen Anmeldung in Deutschland umschreiben lassen.

Um das Verfahren zu starten, müssen Sie einen Antrag bei der örtlichen Fahrerlaubnisbehörde oder Führerscheinstelle stellen. Je nach Wohnort und Anzahl der Antragsteller kann die Bearbeitung Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nehmen. Es ist also sinnvoll, das Verfahren vor Ablauf der ersten sechs Monate zu starten, um keine Zeit zu verlieren. Eine Führerscheinstelle finden Sie über die Suchmaschine www.meldebox.de. Sie müssen persönlich bei einer Führerscheinstelle vorbeikommen und verschiedene Unterlagen einreichen. Lesen Sie im Abschnitt „Welche Unterlagen benötige ich für die Umschreibung?“, welche Unterlagen erforderlich sind.

Anschließend entscheidet die Führerscheinstelle, ob Ihr Führerschein ohne Prüfung umgeschrieben werden kann oder Sie zunächst an der Theorie- und Praxisprüfung teilnehmen müssen. Die Entscheidung hängt dabei vom Land ab, in dem Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Eine Liste nationaler Führerscheine, die ohne weitere Prüfung umgeschrieben werden, finden Sie auf www.gesetze-im-internet.de. Wenn Ihr Führerschein in einem in dieser Liste genannten Land ausgestellt wurde, können Sie Ihren Führerschein grundsätzlich ohne Prüfung umschreiben lassen. Ansonsten müssen Sie häufig eine Prüfung ablegen.

Vor der Prüfung ist der Besuch einer Fahrschule sinnvoll. In Deutschland gibt es zahlreiche Verkehrsregeln und Straßenschilder. Anders als bei Erstanfängern benötigen Sie aber keine Fahrstunden, wenn Sie bereits einen im Ausland ausgestellten Führerschein besitzen.