Um in Deutschland Auto zu fahren, benötigen Sie grundsätzlich einen in Deutschland oder einem anderen EU-Land ausgestellten Führerschein. Führerscheine aus Nicht-EU-Ländern sind in Deutschland nur sechs Monate gültig. Das heißt, Sie dürfen in den ersten sechs Monaten nur mit einem Führerschein aus Ihrem Heimatland in Deutschland fahren. Die Frist beginnt mit Ihrer ersten polizeilichen Anmeldung in Deutschland. Sie müssen Ihren Führerschein beim Autofahren immer mitführen.
Außerdem müssen Sie eine Übersetzung Ihres Führerscheins ins Deutsche mitführen. Die Übersetzung muss von einem deutschen oder international anerkannten Automobilclub oder einer Behörde in Ihrem Heimatland oder von einem beeidigten Übersetzer angefertigt worden sein. Beeidigte Übersetzer finden Sie auf bdue.de. Keine Übersetzung ist für Führerscheine aus folgenden Ländern erforderlich: Island, Liechtenstein, Norwegen, Andorra, Hongkong, Monaco, Neuseeland, San Marino, Schweiz und Senegal. Auch für internationale Führerscheine benötigen Sie keine Übersetzung.
Nach Ablauf dieser sechs Monate müssen Sie Ihren Führerschein umschreiben lassen, wenn Sie weiterhin Auto fahren möchten. Mehr zum Verfahren erfahren Sie im Abschnitt „Wo und wie kann ich meinen Führerschein umschreiben lassen?“
Wenn Sie nur zu Besuch in Deutschland sind, dürfen Sie mit Ihrem in Ihrem Heimatland erworbenen Führerschein oder einem internationalen Führerschein fahren. Beachten Sie, dass Sie Ihren Führerschein beim Autofahren immer dabei haben müssen. Mehr dazu (auf Deutsch und Englisch) erfahren Sie auf der Website des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).
Bitte beachten Sie: Während Ihres Asylverfahrens behält das BAMF alle Ihre Unterlagen und gibt sie oft erst am Ende des Verfahrens zurück. Solange Ihr Führerschein beim BAMF ist, dürfen Sie nicht Auto fahren.